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Fragen und Antworten

Unsere Antworten zu Ihren Fragen

Sicherlich haben Sie noch Fragen. Gemeinsam mit den Bewohner*innen haben wir die 10 häufigsten Fragen zusammengestellt. Wenn Sie nicht fündig werden, so wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Ansprechpartner*innen, die Ihnen gerne Auskunft geben.

Die Finanzierung erfolgt dann auf Antrag zum Teil im Rahmen der Eingliederungshilfe vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) und ggf. zum Teil von den örtlichen Sozialhilfeträgern (z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt, Kosten für Unterkunft und Heizung). Der LVR übernimmt die Kosten nur, wenn Sie dafür über keine eigenen Mittel verfügen. Wenn Sie über ein eigenes Einkommen verfügen, tragen Sie zu einem Teil der Kosten bei. Die Höhe der Eigenbeteiligung und der verbleibende Eigenanteil zur persönlichen Verfügung hängen von Einkommensart und -höhe ab und müssen im Einzelfall ermittelt werden.

Der Geldbetrag, der Ihnen jeden Monat zur persönlichen Verfügung bleibt, kann sehr unterschiedlich ausfallen und muss im Einzelfall ermittelt werden. Gerne können Sie uns ansprechen.

Über die örtlichen Sozialhilfeträger erhalten Sie Hilfe zum Lebensunterhalt, die Kosten für die Unterkunft und Heizung sowie über den LVR die Kostenübernahme für die Fachleistungen der Betreuung – ganz oder teilweise – je nach Ihrem persönlichen Einkommen und/oder Vermögen. Sie verfügen über ein Einzelzimmer (möbliert) und können Ihren Sanitärbereich, die Gemeinschaftsräume, die Küchen und den Garten jederzeit nutzen.

Die Kosten für die Lebensmittel zahlen Sie selber in die Gemeinschaftskasse der Wohngruppe ein. Dinge wie z.B. Handtücher, Bettwäsche, Reinigungsmittel, Hygieneartikel wie Toilettenpapier, Küchenrolle, etc. werden von dem hauswirtschaftlichen Sachaufwand, den Sie monatlich an uns überweisen, bestritten.

Sie können bis zu 28 Tage abwesend sein, ohne Ihren Wohnplatz zu verlieren. Bei Klinik- oder Krankenhausaufenthalten gilt diese Regel nicht.

Ja, der Besuch bei dem/der psychiatrischen Facharzt/Fachärztin und die Behandlung durch ihn/sie sind für die Bewohner*innen verbindlich.

Ja, außerhalb Ihrer Therapiezeiten und Ihrer vereinbarten Termine können Sie jederzeit das Haus verlassen. Wir bitten Sie, sich beim Verlassen des Hauses abzumelden und sich bei Rückkehr wieder anzumelden, damit wir Sie nicht vermissen. Sie erhalten von uns einen Schlüssel, mit dem Sie die Haus-, die Etagen- und Ihre Zimmertür schließen können.

Sie können in Ihrem Zimmer sowie auf den Terrassen rauchen.

Ja, aber nur in einvernehmlicher Absprache mit Ihrem behandelnden Facharzt und den Mitarbeitern und ausschließlich in Ihrem eigenen Zimmer in vereinbarten Maßen.
Der Konsum von anderen Drogen ist grundsätzlich nicht erlaubt.

In Ihrem Zimmer befindet sich ein Anschluss für den Fernseher. Den Fernsehanschluss können Sie kostenfrei nutzen (von den GEZ-Gebühren sind Sie befreit). Die Kosten für einen persönlichen Telefonanschluss tragen Sie selber. Ein WLAN-Zugang wird Ihnen zur Verfügung gestellt.

Ja, aber nur mit dem Einverständnis der übrigen Wohngruppenmitglieder und der Leitung können Sie ein Haustier halten.

Ihre Ansprechpartner*innen

Gerne informieren wir Sie über das Camille Claudel Haus

Ute Tielke

Michael Kullmann